Liebe Inklusoren und Inklusorinnen,
diese Woche, genauer gesagt, am 15. Oktober fand der Internationale Tag des weißen Stockes als Aktionstag der sehbehinderten und blinden Menschen statt. Deshalb heute von uns ein Film über „Sehbehinderte im Straßenverkehr, hier sogar hinterm Steuer“, denn auch das war Thema bei der diesjährigen Woche des Sehens und dem Tag des weißen Stockes. Das Sehbehinderte Autofahren klingt erst einmal kurios, soll aber beiden Seiten, also Sehenden und Sehbehinderten, verdeutlichen was „Auto- oder LKW-Fahren“ bedeutet. Welche Kräfte sind z.B. im Spiel? Wie schnell kann man reagieren? Auf welche Sachen muss man alles achten? Und wie gut sehen einen Andere? Was sollte man nach einem Unfall beachten?
Gerade die Frage, was macht man als Sehbehinderter nach einem Unfall stand dieses Jahr im Vordergrund. Denn elektrische Tretroller gehören in vielen Städten mittlerweile zum Alltag – Unfälle inklusive. Dabei muss es nicht immer gleich ein direkter Aufprallunfall sein. Auch ein nicht ordnungsgemäß abgestellter Roller kann zur Stolperfalle werden und einen gefährlichen Sturz nach sich ziehen. Blinde und sehbehinderte Menschen sind hier besonders gefährdet. Die Frage der Haftung ist in diesen Fällen meist hochproblematisch. Das erklärt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) gemeinsam mit anderen Selbsthilfeorganisationen in einer Pressemitteilung. Bei Verletzungen oder Sachschäden sollte deshalb unbedingt die Polizei solche Unfälle aufnehmen. Bevor die eintrifft, könnten Passanten den blinden und sehbehinderten Opfern zudem neben Erster Hilfe auch andere Unterstützung anbieten, so ein DBSV-Sprecher. Etwa, indem sie per Handy aussagekräftige Fotos von der Unfallstelle und vom Versicherungskennzeichen des Rollers machen. Die Namen und Kontaktdaten möglicher Zeugen sollten ebenfalls gesichert werden. Aber auch Menschen ohne Seheinschränkung kann man Unterstützung in solchen Fällen anbieten. Nicht jeder hat vielleicht gerade ein Handy für Aufnahmen parat oder denkt in der Aufregung daran, Fotos zu machen. Von der Polizei sollten sich Betroffene dann auf jeden Fall das Aktenzeichen, die Tagebuch-Nummer und den Namen des aufnehmenden Beamten geben lassen. Körper- und Sachschäden können im Anschluss durch Atteste oder Gutachten dokumentiert werden. Sachschäden lassen sich durch Reparatur- oder Kaufrechnungen belegen. Weitere Infos gibt eine gemeinschaftliche Aktionsseite des DBSV, des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und der Pro Retina Deutschland.
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©Goldi
P.S.: Für mehr Informationen: https://www.woche-des-sehens.de/e-roller und https://www.dbsv.org/aktuell/e-roller-und-kein-ende-in-sicht.html